Rechtshinweise

1. Einleitung

Die Entscheidung über die Therapiefähigkeit eines Patienten liegt immer in der Kompetenz der behandelnden Therapeuten und des zuständigen Arztes, der die alleinige medizinische Verantwortung für die Therapie (bzw. Verordnung) trägt. Er hat dabei insbesondere die möglichen Risiken der Therapie sowie mögliche Nebenwirkungen gegenüber dem Therapienutzen in jedem Fall individuell zu bewerten. Dabei spielt die einzelne Patientensituation eine genau so grosse Rolle, wie die grundsätzliche Risikoeinschätzung von spezifischen Patientengruppen. Es ist die Aufgabe des Verantwortlichen, die Trainingseinheiten und den Therapieverlauf den Fähigkeiten des Patienten anzupassen bzw. vorzugeben.

 

2. Medizinprodukte

Der Hauptanwendungsfall liegt in der klinischen Rehabilitation von Gangstörungen und oberen Extremitäten von Patienten mit neurologischen und / oder orthopädischen Störungen sowie für Grundlagenforschung mit Patienten oder gesunden Probanden.

 

2.1 The FLOAT

Die möglichen Patientengruppen die mit dem FLOAT behandelten werden können sind z.B.:

  • neurologische Patienten mit Gangstörungen
  • Patienten mit Querschnittslähmung,
  • Schädel – Hirn Trauma,
  • Multiple Sklerose,
  • Parkinson
  • Schlaganfall
  • Guillain-Barré-Syndrom
  • Vestibuläre Patienten
  • Orthopädische Patienten

sowie

  • weitere Erkrankungen welche eine Beeinträchtigung des Bewegungsapparats vorweisen.

Patienten die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • nicht ansprechbar
  • akute Brüche oder Glasknochenkrankheit bzw. spröde Knochen
  • Epilepsie
  • Dekubitus Stellen, mit denen der Gurt in Berührung kommt
  • bekannte Schwangerschaft

dürfen mit dem FLOAT nicht behandelt werden. Betreffend Grösse und Gewicht siehe Datenblatt – The FLOAT.

 

2.2. Gangtrainer GTII

Es ist strikt notwendig, dass der Patient alle Inklusionskriterien erfüllt. Lokomotionstherapie am Gangtrainer GT2 darf nicht durchgeführt werden, falls nicht alle zutreffenden Kriterien erfüllt sind. 

  • Kopf- und Rumpfkontrolle: der Patient sollte mindestens eine Minute ohne Hilfe an der Bettkante sitzen können oder bereits im Rollstuhl mobilisiert sein 
  • Kardiovaskuläres System: der Patient sollte in einem Stehtisch 10 Minuten in aufrechter Position gesichert stehen können, ohne Schmerzen zu spüren und ohne Abfall des systolischen Blutdruckes unter 90mm/Hg, ohne Schwindelgefühle, Tachykardie, Atemlosigkeit oder Kurzatmigkeit. 
  • Stabilisierte Lesionen der unteren Extremität oder Wirbelsäule 
  • Der Patient muss robustes Schuhwerk tragen 
  • Eine adequate Thromboseprophylaxe unter ärztlicher Anweisung aufweisen falls notwendig 
  • Patientengrösse 110cm – 200cm 
  • Patientengewicht unter 200 kg

 

Die Therapie muss nach Verschreibung des verantwortlichen Arztes erfolgen. Folgende Kontraindikationen muss der Arzt bewerten, die eine Therapie am Gangtrainer GT2 betreffen: 

  • Orthostatische Kreislaufprobleme 
  • Instabile Frakturen: Führen Sie kein Training an Patienten mit instabilen oder noch ungenügend konsolidierten Frakturen durch. 
  • Starke Osteoporose: Es besteht die Gefahr von Frakturen. 
  • Hautprobleme: Vor und nach jeder Therapie sollte eine Sichtkontrolle in Bezug auf bestehende Wunden oder Druckpunkte und solchen, die ggf. durch die Therapie verursacht wurden, erfolgen. 
  • Gelenkprobleme: Die Belastung der Gelenke während des Gangtrainings kann bei Zuständen verminderter Belastbarkeit Schmerzen und Reizung auslösen. 
  • Starke Asymmetrien: Wenn der Patient große Unterschiede in den Beinlängen aufweist, kann kein Training im GT II durchgeführt werden, außer er trägt orthopädisch ausgleichendes Schuhwerk. 
  • Kooperation: Ob ein Training im GT II mit Patienten mit verminderter Kooperation, psychotischen Erkrankungen oder neurotischen Störungen durchgeführt werden kann, muss jeweils genau abgewogen werden. 
  • Körpergewicht mehr als 200 kg: Ein Training mit Patienten, die ein höheres Körpergewicht aufweisen, ist aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen. 
  • Anpassung: Kann GT II nicht optimal an einen Patienten angepasst werden, darf das Training nicht durchgeführt werden. 
  • Schwangerschaft: Schwangere Frauen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mit GT II therapiert werden.